Übungsflug

Eine SPL (Sport Pilot Lizenz) wird unbefristet erteilt. Jedoch dürfen die Rechte aus einem Luftfahrerschein mit der eingetragenen Luftsportgeräteart nur ausgeübt werden, wenn der Inhaber für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge mindestens 12 Flugstunden auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen, Reisemotorseglern oder einmotorigen Landflugzeugen mit Kolbentriebwerk innerhalb der letzten 24 Monate durchgeführt hat. In den 12 Stunden müssen mindestens sechs Stunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer und 12 Starts und 12 Landungen sowie ein Übungsflug von mindestens einer Stunde Flugzeit in Begleitung eines Fluglehrers auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen enthalten sein.

 

Du kannst hierbei gleichzeitig Situationen und Verfahren zu trainieren, die über den normalen fliegerischen Alltag hinausgehen aber  in außergewöhnlichen Situationen eine entscheidende Sicherheitsreserve bieten.

 

Was üben und trainieren wir: 

  • Langsamflug mit Erkennen und Verhindern des Überziehens („Stall“) in allen Konfigurationen
  • Steilkurven in allen Konfigurationen
  • Notverfahren bei Triebwerksausfall: Startabbruch, Notlandungen, Ziellandungen
  • Kurzstart- und Kurzlandetechniken  –   auch auf Graspisten (EDOB)
  • Starts und Landungen bei Seitenwind (bei entsprechenden Windverhältnissen)
  • Landungen ohne Klappen und auch mit negativer Klappenstellung
  • Seitengleitflug 
  • Notabstiegsverfahren; Umkehrkurven im Gebirge 
  • Einflug in Kontrollzonen Flughafen Erfurt oder Leipzig

 

Der Fluglehrer bestätigt dir den Übungsflug in deinem Flugbuch.